Amnesty Report Singapur 08. Mai 2015

Singapur 2015

 

Menschenrechtsverteidiger und kleine Oppositionsparteien forderten durch öffentliche Kundgebungen, Online-Aktivitäten und Verfassungsbeschwerden grundlegende Verbesserungen bei der Wahrung der Menschenrechte. Die People’s Action Party blieb das sechste Jahrzehnt in Folge an der Macht.

Todesstrafe

Im März 2014 wurde die Hinrichtung eines zum Tode Verurteilten ausgesetzt. Im Juli brach Singapur jedoch sein Drei-Jahres-Moratorium, indem es zwei Männer hängte, die unter dem Gesetz gegen Drogenmissbrauch mit der obligatorischen Todesstrafe belegt worden waren. Sie waren verurteilt worden, noch bevor im November 2012 eine Gesetzesänderung in Kraft trat, nach der Mord und Drogenhandel nicht mehr in allen Fällen zwingend mit der Todesstrafe geahndet werden müssen.

Auf die Gesetzesänderung vom November 2012 folgten weitere Umwandlungen von Todesurteilen in lebenslange Haft, verbunden mit 15 Stockschlägen. Manche der Betroffenen, deren Strafe umgewandelt wurde, waren als "eingeschränkt zurechnungsfähig" erachtet worden, während andere beim Kampf gegen den Drogenhandel mit den Behörden zusammengearbeitet und "Kooperationsbescheinigungen" erhalten hatten.

Im Juli änderte das Parlament das Strahlenschutzgesetz, um die Verhängung der Todesstrafe für Straftaten zu ermöglichen, die mit Missbrauch von Nuklearmaterial zusammenhängen und bei denen eine Schädigungsabsicht besteht bzw. Personen getötet werden. In Singapur gab es keine nuklearen Einrichtungen.

Folter und andere Misshandlungen

Stockschläge wurden weiterhin als Strafe für verschiedene Delikte verhängt, u.a. bei Verstößen gegen die Einwanderungsbestimmungen und bei Vandalismus. Zudem kamen sie (in Verbindung mit lebenslanger Haft) als Alternative zur Todesstrafe zur Anwendung.

Im August 2014 legte Yong Vui Kong, dessen Todesurteil in lebenslange Haft und 15 Stockschläge umgewandelt worden war, Rechtsmittel gegen das Strafmaß von 15 Stockschlägen ein mit der Begründung, dass die Verfassung Folter verbiete. Das Urteil des Berufungsgerichts stand Ende 2014 noch aus, doch stellte sich der Generalstaatsanwalt auf den Standpunkt, dass Stockschläge nicht mit Folter gleichzusetzen seien und Folter außerdem nicht durch die Verfassung verboten sei.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Oppositionelle, ehemalige gewaltlose politische Gefangene und Menschenrechtsverteidiger äußerten sich besorgt über die immer stärker eingeschränkten Möglichkeiten für öffentliche Debatten über Themen wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Todesstrafe, Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen sowie Arbeitnehmerrechte, Armut und unzureichende Lebensstandards.

Die Regierung strengte weiterhin Verleumdungsklagen gegen Kritiker an. Im Mai 2014 verklagte der Premierminister den Blogger Roy Ngerng Yi Leng wegen Verleumdung, nachdem Ngerng in seinem Blog dem Premierminister "kriminelle Unterschlagung" staatlicher Rentengelder vorgeworfen haben soll.

Trotz einer Rücknahme der Äußerungen und einer öffentlichen Entschuldigung sowie des Angebots auf Entschädigung forderte der Premierminister im Juli in der Angelegenheit ein Urteil in einem abgekürzten Verfahren. Im Juni verlor Ngerng seinen Arbeitsplatz in einem staatlichen Krankenhaus. Angesichts der finanziell ruinösen Auswirkungen früherer Gerichtsverfahren gegen Kritiker bemühte sich Ngerng darum, seine Verteidigung vor Gericht mit Hilfe von Crowdfunding zu finanzieren.

Haft ohne Gerichtsverfahren

Etwa zwölf mutmaßliche militante Islamisten waren nach wie vor auf Grundlage des Gesetzes über die Innere Sicherheit ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.

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