Aktuell Ungarn 06. September 2017

Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen

Drei Sicherheitskräfte gehen zwischen einem Zaun einem Feld einen Weg entlang

Ungarische Sicherheitskräfte auf Patrouille an der ungarisch-serbischen Grenze

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage von Ungarn und der Slowakei abgewiesen und entschieden, dass beide Länder nach einer europaweiten Quoten-Regelung geflüchtete Menschen aufnehmen müssen. Sie hatten beantragt, von der durch den Europäischen Rat beschlossenen Umverteilung von Flüchtlingen befreit zu werden.

Im Rahmen dieses Ratsbeschlusses werden Asylsuchende aus Italien und Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten umverteilt. Franziska Vilmar, Expertin für Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland, sagte dazu:

Die heutige Entscheidung zeigt, dass sich kein Land seiner Verantwortung für Menschen auf der Flucht entziehen kann. Die Slowakei und Ungarn haben zwar versucht, das auf Solidarität beruhende EU-System zu umgehen. Aber jedes Land muss seine Aufgabe erfüllen, wenn es um den Schutz der Menschen geht, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen. Die Rechtsmittel der ungarischen und slowakischen Regierungen vor dem EuGH waren ein haltloser Versuch, ihre Länder zu 'flüchtlingsfreien Zonen' zu machen. Die Mitgliedstaaten müssen einander solidarisch begegnen und sie müssen diese Solidarität auch gegenüber den Asylsuchenden zeigen, die in Europa Schutz suchen.

Franziska
Vilmar
Expertin für Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland

Hintergrund

Nach den von der EU vereinbarten Quoten zur Umverteilung von Flüchtlingen wurden Ungarn 1294 Menschen zugewiesen, sie haben aber bisher noch niemanden aufgenommen. Der Slowakei wurden 902 Flüchtlinge zugewiesen und sie haben bisher 16 aufgenommen. Für nähere Informationen siehe die Auflistung der Unterstützung der Mitgliedstaaten für das Umverteilungsprogramm für den Notfall.

Weitere Informationen zum Thema Flüchtlinge und Asyl findest du auf www.amnesty.de/fluechtlinge

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