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Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen
Ungarische Sicherheitskräfte auf Patrouille an der ungarisch-serbischen Grenze
© Amnesty International / Amanda Bailly
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage von Ungarn und der Slowakei abgewiesen und entschieden, dass beide Länder nach einer europaweiten Quoten-Regelung geflüchtete Menschen aufnehmen müssen. Sie hatten beantragt, von der durch den Europäischen Rat beschlossenen Umverteilung von Flüchtlingen befreit zu werden.
Im Rahmen dieses Ratsbeschlusses werden Asylsuchende aus Italien und Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten umverteilt. Franziska Vilmar, Expertin für Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland, sagte dazu:
Hintergrund
Nach den von der EU vereinbarten Quoten zur Umverteilung von Flüchtlingen wurden Ungarn 1294 Menschen zugewiesen, sie haben aber bisher noch niemanden aufgenommen. Der Slowakei wurden 902 Flüchtlinge zugewiesen und sie haben bisher 16 aufgenommen. Für nähere Informationen siehe die Auflistung der Unterstützung der Mitgliedstaaten für das Umverteilungsprogramm für den Notfall.
Weitere Informationen zum Thema Flüchtlinge und Asyl findest du auf www.amnesty.de/fluechtlinge