Aktuell Deutschland 14. Juni 2021

Polizei - Einsatzbereit gegen Rassismus?

Zwei Polizisten mit schwarzen Helmen im Regen, einer klappt das durchsichtige Visier zu. Über dem Visier des anderen ist eine gelbe Sprechblase, darin steht in schwarzer Schrift: Polizei: Einsatzbereit gegen Rassismus!? #BTW21

Polizisten am Rande der Demo für George Floyd am 6. Juni 2020 in Berlin

In Deutschland steigt die Zahl rassistischer Straftaten seit Jahren an. Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Gewalt spielt die Polizei. Bei polizeilichen Ermittlungen sind von Rassismus betroffene Menschen allerdings regelmäßig Vorurteilen und Diskriminierung ausgesetzt. Gleichzeitig erschüttern rassistische Vorfälle innerhalb der Polizei das Vertrauen in ihre Arbeit. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Bundesländern die Grundlagen für eine offene und solidarische Gesellschaft schaffen, in der alle Menschen sicher leben können. Dafür müssen die Sicherheitsbehörden ihrer Verantwortung als Schutzinstanz gegen Rassismus gerecht werden.

Die Zahl gemeldeter rassistischer Gewalttaten steigt in Deutschland seit Jahren kontinuierlich an. 2020 zählte das Bundesinnenministerium 10.240 Fälle im Themenfeld Hasskriminalität und damit 19 Prozent mehr als im Vorjahr. Tatsächlich liegen die Zahlen rassistischer Straftaten wohl noch deutlich höher, da viele Betroffene die Vorfälle nicht zur Anzeige bringen. Die tödlichen rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Anschläge in Halle und Hanau 2019 und 2020 haben das ganze Land erschüttert. 

Die Bundesregierung darf diesen Zustand nicht länger akzeptieren und muss konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit aller Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Der Polizei kommt bei der Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Gewalt eine besonders wichtige Rolle zu. Die staatliche Pflicht, Menschen vor Rassismus zu schützen, liegt zu weiten Teilen in ihren Händen. Im Themenfeld Rassismus und Diskriminierung müssen Polizeibeamt_innen sicher und professionell agieren. Dazu gehört unter anderem, die Betroffenen und Angehörigen bei der Strafverfolgung ernst zu nehmen.

Insbesondere bei der Ermittlung rassistischer Straftaten und beim diskriminierungssensiblen Umgang mit Betroffenen von Rassismus werden immer wieder Defizite sichtbar. Darüber hinaus erschüttern Nachrichten über rassistische Vorfälle oder rechtsextreme Chatgruppen von Polizist_innen das Vertrauen in die Polizei. Folgende sechs Schritte muss die Bundesregierung daher gemeinsam mit den Ländern angehen, um sicherzustellen, dass die Polizei bei der Bekämpfung von Rassismus Teil der Lösung und nicht Teil des Problems ist.   

Aufzeichnung des Amnesty-Webtalks "Polizei – einsatzbereit gegen Rassismus?!":

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Das muss die Polizei für den Einsatz gegen Rassismus umsetzen:

1. Verpflichtende Antirassismus-Trainings einführen

In Deutschland haben 20 Prozent der Bevölkerung eine Migrationsgeschichte oder definieren sich als People of Color. Ein Verständnis für eine vielfältige und diverse Gesellschaft ist deshalb zentral für eine rechtsstaatliche Polizei, die aktiv gegen Rassismus vorgehen soll. Die Innenbehörden sind in der Verantwortung, ihre Beamt_innen ausreichend zu schulen, Hintergrundwissen zu Rassismus zu vermitteln und für verschiedene Facetten von Rassismus wie unbewusste Vorurteile zu sensibilisieren.



Der Bund und die Bundesländer müssen verpflichtende und wiederkehrende Antirassismus-Trainings in Aus- und Fortbildung von Polizist_innen verankern. 

2. Konsequentes Vorgehen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in den eigenen Reihen

Behördenleitungen haben eine Vorbildfunktion. Sie müssen nach innen und außen deutlich machen, dass sie Rassismus und Rechtsextremismus in den Reihen der Sicherheitsbehörden nicht tolerieren. Nur dann entsteht eine klare Signalwirkung, dass für Rassismus und Rechtsextremismus bei der Polizei kein Raum ist.

Ein konsequentes Vorgehen gegen Rassismus umfasst die Bereiche Prävention, Aufklärung und Sanktionierung und sollte Maßnahmen beinhalten wie anonyme Meldemöglichkeiten für Whistleblower_innen aus der Polizei, eine schnelle und effektive Aufklärung bekannt gewordener Vorfälle und eine konsequente Sanktionierung.

3. Konkret gegen Racial Profiling vorgehen

Racial Profiling bezeichnet eine auf Aussehen und angenommener Herkunft basierende Polizeikontrolle im öffentlichen Raum – für die Betroffenen ist dies oft eine entwürdigende und diskriminierende Erfahrung. Häufig findet Racial Profiling auf der Grundlage von Vorschriften statt, die anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrollen erlauben. Polizist_innen berufen sich bei der Auswahl der kontrollierten Personen oft auf ihre polizeiliche Erfahrung und ihr "Bauchgefühl". Nötig ist deshalb eine ausreichende Sensibilisierung von Polizeibeamt_innen für unbewussten und bewussten Rassismus.

Bund und Bundesländer müssen außerdem die Rechtsgrundlagen für anlasslose und verdachtsunabhängige Kontrollen abschaffen.

4. Wissenschaftliche Untersuchungen ermöglichen

Damit die Polizeiarbeit im Bereich Rassismus professionalisiert werden kann, müssen die spezifischen Defizite in den jeweiligen Bereichen konkret untersucht und benannt werden. Dies leistet nur eine wissenschaftlich aufgesetzte quantitative und qualitative Erhebung von Daten zum Ausmaß von rassistischen Einstellungen bei der Bundespolizei und den Länderpolizeien. Die vom Bundesinnenministerium geplante Studie "MEGAVO: Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten," durchgeführt von der Deutschen Hochschule der Polizei, erfüllt diese Kriterien nicht, weil sie den Themenkomplex Rassismus nur am Rande untersucht.

Ein unabhängiges Forschungsprojekt zu rassistischen Einstellungen muss außerdem unabhängig, transparent und aussagekräftig sein.

5. Unabhängige Untersuchungsmechanismen etablieren

Es ist bekannt, dass Polizeibeamt_innen in Strafverfahren nur selten gegen ihre Kolleg_innen aussagen. Mögliche Straftaten bleiben so häufig ohne strafrechtliche Folgen. Bei dem Verdacht, dass staatliche Stellen rechtswidrig Gewalt angewendet haben, besteht ein menschenrechtlicher Anspruch darauf, diese aufzuklären. Derzeit gibt es aber in keinem Bundesland einen unabhängigen Untersuchungsmechanismus, der den menschenrechtlichen Anforderungen vollständig genügt. In mehreren Bundesländern gibt es sogenannte Unabhängige Polizeibeauftragte. Ihnen fehlt es jedoch an ausreichenden Ermittlungsbefugnissen und an Beschwerdemöglichkeiten gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Bund und Bundesländer müssen daher Beschwerde- und Untersuchungsmechanismen etablieren, die zum einen unabhängig von den Innenbehörden agieren können. Zum anderen müssen sie eigene Ermittlungsbefugnisse haben, mithilfe derer sie Sachverhalte unabhängig von der polizeilichen Ermittlung aufklären können.

6. Individuelle Kennzeichnungspflicht flächendeckend einführen

Bei größeren Polizeieinsätzen, wie zum Beispiel bei Demonstrationen, kommt es immer wieder zu übermäßiger und rechtswidriger Gewalt einzelner Beamt_innen. Nur wenn diese eindeutig zu identifizieren sind, kann ein Strafverfahren gegen sie wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet werden. Derzeit (Stand Februar 2022) verweigern nur noch fünf Bundesländer die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht – häufig mit dem Argument, die Kennzeichnung sei ein Misstrauensvotum gegen die Polizei. Die Bundesregierung hat die Einführung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Baden-Württemberg hat die Einführung im Jahr 2022 geplant. Tatsächlich ist eine Kennzeichnungspflicht eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, die anonymisiert durch Zahlenkombinationen gestaltet werden kann und keine Nachteile für Polizist_innen mit sich bringt.

Der Bund und die sechs verbliebenen Bundesländer Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen müssen daher eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen einführen.

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